Verkauf und Lieferung

Verkaufs- und Lieferbedingungen, Version 01​

1. Geltungsbereich und Gültigkeit
Jede Lieferung erfolgt gemäß den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Jede Abweichung davon, die in der Bestellung des Käufers, in dessen Einkaufsbedingungen oder Ähnlichem enthalten sein sollte, gilt als unwirksam, sofern keine anderweitige schriftliche Zustimmung seitens des Verkäufers vorliegt.​

2. Angebot
Ein schriftliches Angebot des Verkäufers gilt, sofern nichts anderes angegeben ist, für einen Zeitraum von 4 Wochen ab dem Datum des Angebots. Die Annahme des Angebots durch den Käufer muss dem Verkäufer vor Ablauf der Annahmefrist schriftlich vorliegen.​

3. Bestellungen
Eine Bestellung ist für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Käufer eingegangen ist. Sollte der Käufer Einwände gegen die Auftragsbestätigung haben, müssen diese schriftlich erfolgen und spätestens 3 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung beim Verkäufer eingegangen sein.​

4. Technische Dokumentation

Alle Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen, die sich auf den Auftrag, das Material oder dessen Herstellung beziehen und die vor oder nach Vertragsabschluss von einer Partei an die andere übermittelt werden, sind Eigentum der Partei, die sie ausgehändigt hat. Erhaltene Zeichnungen, sonstige technische Unterlagen oder technische Informationen dürfen ohne Zustimmung der anderen Partei nicht für andere Zwecke als denjenigen verwendet werden, der dem Zwecke der Übergabe entsprach. Ohne Zustimmung der anderen Partei darf das genannte Material nicht kopiert, vervielfältigt, weitergegeben oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden.

5. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Verkauf ab Werk, ohne Verpackung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den angebotenen Verkaufspreis anzupassen, falls es zu nachträglichen Preisänderungen bei den verwendeten Materialien, Legierungszuschlägen usw., Einkaufspreisen, Transportkosten, Energiekosten usw. kommen sollte.

6. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Zahlung spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum beim Verkäufer eingegangen sein. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern, falls ihm Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigt ist. Jeder Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer zudem, weitere Lieferungen zurückzuhalten, und entbindet ihn von allen sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Dem Käufer werden Verzugszinsen gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des Zinsgesetzes ab dem Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens jedoch 2 % pro angefangenen Monat.​

7. Lieferfrist
Die Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung endgültig festgelegt. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer alle Spezifikationen erhalten hat, einschließlich genehmigter Zeichnungen mit Angabe der relevanten Daten, darunter Maße und Abmessungen. Sollten diese Spezifikationen bei der Auftragsbestätigung noch nicht vorliegen, wird die Lieferfrist ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Verkäufer diese erhalten hat.​

Wurde vereinbart, dass die Lieferung nach näheren Angaben des Käufers erfolgen soll, z. B. hinsichtlich der Menge oder des Liefertermins für Teillieferungen, müssen diese Angaben dem Verkäufer zum vereinbarten Zeitpunkt vorliegen.​

Geschieht dies nicht, ist der Verkäufer berechtigt, den Kauf für den verbleibenden Teil des Vertrags zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Der Verkäufer kann sich stattdessen dafür entscheiden, den Kauf hinsichtlich der verbleibenden Lieferung aufrechtzuerhalten. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall zu einem vom Verkäufer festgelegten Zeitpunkt. Sofern kein Liefertermin vereinbart wurde, hat der Verkäufer so bald wie möglich nach Erhalt der Verzichtserklärung oder der Spezifikation des Käufers seinen Liefertermin mitzuteilen. Eine etwaige Überschreitung des Liefertermins (Verzögerung) berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz jeglicher Art.​

8. Lieferumfang
Der Verkäufer ist berechtigt, bis zu 10 % mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Über- oder Unterlieferungen innerhalb der genannten Grenzen haben keine preislichen Auswirkungen. Haben Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung über Sonderprofile getroffen und befinden sich diese Sonderprofile auf Lager, müssen diese innerhalb von 6 Monaten abgeholt werden.​

9. Toleranzen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten hier die Standardtoleranzen des Verkäufers für Maße und Abmessungen.​

10. Werkzeuge

Sofern für die Produktion Werkzeuge angefertigt werden müssen, werden diese Werkzeugkosten dem Käufer in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Werkzeuge sind als Teil des Maschinenparks des Verkäufers konstruiert und sind Eigentum des Verkäufers. Die in Rechnung gestellten Werkzeuganteile stellen in jedem Fall nur einen Teil der Gesamtkosten für die Herstellung der Werkzeuge dar. Der Käufer bezahlt lediglich für das Recht, mit den Werkzeugen produzieren zu lassen.​

11. Haftung des Verkäufers und Pflichten des Käufers
Der Verkäufer haftet nicht dafür, ob eine Lieferung an den Käufer für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der Verkäufer ist auch nicht für die Beratung des Käufers im Zusammenhang mit der Erstellung von Zeichnungen oder der Projektplanung verantwortlich.

Das Risiko des Verkäufers für eine Lieferung erlischt, sobald diese einem unabhängigen Frachtführer zum Zwecke des Weitertransports an den Käufer übergeben wird.​

Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Lieferung die erforderlichen Prüfungen durchzuführen, um festzustellen, ob die Lieferung vertragsgemäß erfolgt ist. Will der Käufer eine Reklamation bezüglich der Lieferung erheben, ist er verpflichtet, dies dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Dies muss unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder nachdem dieser bei Durchführung der üblichen Prüfmaßnahmen hätte festgestellt werden müssen, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt erfolgen. Will der Käufer Ansprüche wegen sichtbarer Transportschäden geltend machen, muss er dies bei Erhalt der Lieferung auf dem Frachtbrief vermerken.​

Für den Fall, dass der Verkäufer gemäß den vorstehenden Bestimmungen für einen Mangel an der gelieferten Ware haftet, beschränken sich die Rechtsbehelfe des Käufers auf den Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, eine erneute Lieferung oder Nachlieferung vorzunehmen, hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises gegen Rückgabe der Lieferung an den Verkäufer.​

Der Käufer kann somit, abgesehen von der Forderung nach erneuter Lieferung oder Nachlieferung bzw. Rückgabe der Leistungen, keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Käufer kann keine Schadensersatzansprüche wegen indirekter Schäden, Produktionsausfällen, Betriebsausfällen, entgangener Einnahmen, entgangener Lieferungen, Tagesstrafen und anderer direkter und indirekter Verluste geltend machen.​

12. Verantwortlichkeit

Der Verkäufer haftet nicht für die Nichteinhaltung von Lieferverpflichtungen, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, darunter fehlende oder verspätete Lieferungen seitens der Lieferanten des Verkäufers oder sonstige Lieferhindernisse, einschließlich höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten unter anderem folgende Umstände beim Verkäufer oder dessen Lieferanten: Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Mobilmachung, Ausfall der Rohstoffversorgung, Ausfall von Transportmöglichkeiten, Ein- und Ausfuhrverbote, Devisenbeschränkungen oder Arbeitskräftemangel sowie jedes andere Ereignis, das den üblichen Produktionsablauf behindert oder einschränkt, Streiks, Aussperrungen, Feuer oder Beschädigungen der Produktionsanlagen des Verkäufers. Im Falle eines Lieferhindernisses, das unter diese Bestimmung fällt, hat der Verkäufer die Wahl, entweder vom Vertrag oder einem Teil davon zurückzutreten oder die Lieferung vorzunehmen, sobald das Hindernis für die normale Lieferung beseitigt ist.​

13. Rücksendungen
Hat der Verkäufer eine Lieferung schriftlich als mangelhaft anerkannt, erfolgt die Rücksendung dieser Lieferung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers, vorausgesetzt, der Käufer befolgt die Anweisungen des Verkäufers bezüglich Verpackung und Versand. Rücksendungen müssen in der Originalverpackung und unbeschädigt an den Verkäufer zurückgesandt werden. Sollte die Originalverpackung beschädigt oder zerstört sein, ist der Käufer verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Verpackung und Versendung zu sorgen.

Bei der Rücksendung der Lieferung ist dieselbe Versandart zu verwenden wie bei der Zusendung durch den Verkäufer an den Käufer. Erfolgt die Rücksendung der Lieferung nicht in der vom Verkäufer vorgeschriebenen Weise und wird die Lieferung dadurch beschädigt, verfallen die Mängelrügen des Käufers, und der Käufer ist zudem verpflichtet, die Transportkosten zum Verkäufer zu tragen.​

14. Stornierung und Änderungen
Der Käufer ist nicht berechtigt, eine aufgegebene Bestellung zu stornieren oder zu ändern, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem ausnahmsweise schriftlich zu. Im Falle der Zustimmung zu einer Stornierung oder Änderung hat der Käufer dem Verkäufer die durch die Stornierung entstandenen Mehrkosten und Verluste zu ersetzen, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer. In anderen Fällen, d. h. wenn der Verkäufer einer Stornierung oder Änderung nicht schriftlich zugestimmt hat, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer so zu stellen, als wäre der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt worden, und somit dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis abzüglich der vom Verkäufer eingesparten Kosten zu zahlen.​

15. Produkthaftung
TJ Technology A/S verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Produkthaftpflichtversicherung, die in Europa gültig ist. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsausfälle, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, indirekte Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Verdienst, entgangene Lieferungen, Tagesstrafen und sonstige direkte und indirekte Verluste. Jegliche nicht gesetzlich festgelegte Produkthaftung, die sich aus der dänischen Rechtsprechung zum Schadensersatz ergibt, wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.​

16. Gerichtsstand usw.

Etwaige Streitigkeiten, die sich aus Lieferungen von TJ Technology A/S ergeben, sind nach dänischem Recht und vor den dänischen Gerichten zu entscheiden, wobei das Gericht in Viborg als Gerichtsstand gilt.​

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